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§1 Die Christliche Umland Union (kurz CUU) ist eine kommunalpolitische Gemeinschaft für das Gebiet der Stadt Auerbach i.d. Opf.

§2 Die CUU erstrebt eine gleichberechtigte Vertretung der Bevölkerung aus dem Gebiet der Großgemeinde an

§3 Die CUU will zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Bevölkerung auf wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Gebiet durch verantwortungsvolle Mitarbeit in allen kommunalpolitischen Gremien beitragen. Dieses Ziel soll auf überparteilicher Ebene unter Beachtung verfassungspolitischer Grundsätze in unabhängiger, toleranter Form angestrebt werden

§4 Mitglied der CUU kann jeder wahlberechtigte Einwohner der Stadt Auerbach/Opf. werden, der die Satzung der CUU schriftlich anerkennt und die Gruppierung in der Erreichung ihrer Ziele unterstützt. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines Mitgliedes mit einfacher Mehrheit. Die Zugehörigkeit zu einer anderen politischen Partei ist nicht verboten.

§5 Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird auf der Jahreshauptversammlung festgelegt. Er soll so berechnet sein, daß die laufenden Verwaltungskosten der CUU sowie die Kosten für den Kommunalwahlkampf abgedeckt sind

§6 Der Vorstand besteht aus:1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassier, Schriftführer, zwei Beisitzer.      
CUU-Ortssprecher & CUU-Mandatsträger in kommunalpolitischen Gremien gehören dem erweiterten Vorstand an, soweit sie nicht ordentlich in den Vorstand gewählt sind. Eine Wahl dieser Personen durch die Hauptversammlung in die erweiterte Vorstandschaft ist nicht erforderlich. Der Vorstand wird von der Hauptversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Der Vorstand nimmt sämtliche Geschäfte der CUU wahr, soweit dies nicht durch Satzung oder Beschluß der Hauptversammlung anders bestimmt ist.

§7 Die Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn es die Interessen der CUU erfordern, mindestens jedoch einmal jährlich. Jedes CUU-Mitglied hat eine Stimme. Die Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig.

§8 Die Ladung zur Hauptversammlung erfolgt schriftlich oder durch Bekanntgabe in der Tagespresse. Die Ladungsfrist beträgt acht Tage. In dringenden Fällen kann sie verkürzt werden.

§9 Die Satzung ist durch die Hauptversammlung zu beschließen. Änderungen dieser Satzung können ebenfalls nur in der Hauptversammlung festgelegt und durchgeführt werden. Für alle Beschlüsse genügt zur Annahme die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen

§10 Diese Überarbeitung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 28.4.2011 in Zogenreuth beschlossen.

Die CUU ist unter der Steuernummer 186/40150 als gemeinnützig durch das Finanzamt Amberg eingestuft worden